Inhalt anspringen

Salzgitter

Sorgeerklärung / Sorgerechtsbescheinigung

Beurkundung Sorgeerklärung

* Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können für ihr Kind die gemeinsame Sorge erklären
* eine gemeinsame Sorgeerklärung setzt die Anerkennung der Vaterschaft voraus
* die gemeinsame Sorgeerklärung kann sowohl vor als auch nach der Geburt erfolgen
* das Kind muss bereits gezeugt sein
* das Kind muss minderjährig sein
* ein persönlicher Termin ist notwendig
* die Sorgeerklärung erfolgt durch öffentliche Beurkundung
* die spätere Änderung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist nur durch eine
gerichtliche Entscheidung möglich
* Erklärungen der Elternteile können auch bei unterschiedlichen Stellen abgegeben werden
* zuständig: Jugendamt oder Notar

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen worden ist.

Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden.

Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen dies beide Elternteile gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar oder einer Notarin erklären und beurkunden lassen. Zuvor muss die Vaterschaft anerkannt werden. 

Sie können die Sorgeerklärung auch dann abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Dies ist aber auch nach der Geburt noch möglich und notwendig, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung anstreben möchten.

Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. 

Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.
 

Erläuterungen und Hinweise