Beschreibung
Beschreibung
Eine Einschulung ist für Kinder und ihre Familien ein wichtiger Schritt. Bevor die Schulzeit beginnt, gibt es einiges zu beachten - von der Schulpflicht über die Anmeldung bis hin zur Schuleingangsuntersuchung.
Wann wird mein Kind schulpflichtig?
Mit Beginn eines Schuljahres werden grundsätzlich alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden. Dazu gehören auch Kinder, die am 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag feiern.
Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben. Hierfür ist eine formlose schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Grundschule erforderlich, die bis zum 1. Mai vor Beginn des betreffenden Schuljahres abgegeben werden muss.
Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Schulleitung. Die Teilnahme an einer Einschulungsuntersuchung ist ebenfalls verpflichtend.
Ist ein schulpflichtiges Kind körperlich, geistig oder in seinem sozialen Verhalten noch nicht ausreichend entwickelt, kann es für ein Jahr von dem Schulbesuch zurückgestellt werden. Gegebenenfalls kann der Besuch eines Schulkindergartens zur Förderung der weiteren Entwicklung vorgesehen werden.
Über eine vorzeitige Einschulung oder eine Zurückstellung entscheidet die jeweilige Schulleitung.