Beschreibung
Beschreibung
Ist die in der Prostitution tätige Person bei der Erstanmeldung unter 21 Jahre alt, muss die Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängert werden. Ist die in der Prostitution tätige Person bei der Erstanmeldung über 21 Jahre alt, muss die Anmeldebescheinigung nach zwei Jahren verlängert werden. Es gelten für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung die Regelungen zur Anmeldung. Die Anmeldung muss in Präsenz erfolgen.