Wahlhelferschulung
Das Wahlbüro möchte hier wichtige Informationen an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer weitergeben. Die Präsentation der Schulung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Wahlvorstand
Alle eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer arbeiten im Wahlvorstand als Team. Der Wahlvorstand eines Wahlbezirks setzt sich zusammen aus
- Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher
- Stellv. Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher
- Schriftführerin / Schriftführer
- Stellv. Schriftführerin / Schriftführer
- Beisitzer
Der Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan und trifft durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen (beispielsweise die Gültigkeit einer Stimmenabgabe). Bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der Wahlvorsteherin bzw. des Wahlvorstehers den Ausschlag.
Aufgaben der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers
Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
- Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
- Aufsicht über die Wahlkabine und Wahlurne (Wahrung des Wahlgeheimnisses)
- Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach Rücksprache mit dem Wahlbüro
- Auszahlung der Wahlhelferentschädigung
- Leitung des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
- Weitergabe des Wahlergebnisses für den Wahlbezirk
- Abgabe der Wahlunterlagen nach Abschluss der Stimmenauszählung
Während der Abwesenheit übernimmt die Stellvertretung diese Aufgaben.
Aufgaben der Schriftführerin / des Schriftführers
Die Schriftführerin bzw. der Schriftführer nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Führung des Wählerverzeichnisses
- Ausfüllen der Wahlniederschrift
- Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung
- Abgabe der Wahlunterlagen gemeinsam mit dem Wahlvorsteher bzw. Wahlvorsteherin
Während der Abwesenheit übernimmt die Stellvertretung diese Aufgaben.
Beisitzerinnen und Beisitzer
Während des Wahltages führen Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlvorstandes folgende Aufgaben aus:
- Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. Personalausweise
- Ausgabe der Stimmzettel
- Organisation des Zutritts zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
- Auszählung der Stimmen
Vorbereitende Tätigkeiten am Wahlsonntag
Vor der Öffnung des Wahllokals muss der Wahlvorstand folgende Maßnahmen veranlassen:
- Entgegennahme und Überprüfung der Wahlunterlagen (sofern etwas fehlen sollte, muss unverzüglich das Wahlbüro informiert werden)
- Kontrolle der Anwesenheit aller Mitglieder des Wahlvorstandes
- Aufstellen der Wahlkabinen und Anbringen der Aushänge und Beschilderung
- Kontrolle und Verschließen der Wahlurnen (die Wahlurnen müssen leer sein)
- Stimmzettel und Wählerverzeichnis bereitlegen
- Regelung der Pausen der Wahlvorstandsmitglieder
Die Auszählung beginnt!
Falls noch jemand rechtzeitig vor 18.00 Uhr den Wahlraum betreten hat, darf diese Person natürlich auch noch wählen – allerdings unverzüglich. Wer nach 18.00 Uhr den Wahlraum betritt darf nicht mehr wählen. Dann wird mit der Auszählung begonnen, zu der alle Mitglieder des Wahlvorstandes erscheinen müssen. Die Auszählung ist öffentlich und jedem / jeder Person zu ermöglichen.