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Salzgitter

Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Das Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben in den Bereichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen betraut.

Seit dem 01.01.2026 werden uns entstehende Kosten für die Wildursprungsmarken an die Jägerschaften umgelegt.

Der aktuelle Preis beträgt 0,40 € pro Stück. Der Betrag ist in bar bei der Abholung zu entrichten. 


Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden unter anderem Aufgaben der Überwachung der Lebensmittelsicherheit, Fleischhygiene und Bedarfsgegenstände wahrgenommen.

Die Aufgaben des Veterinärwesens umfassen unter anderem Belange des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel, der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (inkl. Trichinenuntersuchung) und der tierischen Nebenprodukte.

Mehr zu den Aufgaben des Fachgebietes Verbraucherschutz und Veterinärwesen:

Welche Aufgaben hat der Bereich Verbraucherschutz?

Hauptaufgabe der in diesem Bereich tätigen Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, die von Verwaltungsfachkräften unterstützt werden, ist der Schutz

  • der Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung
  • vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, Erzeugnisse tierischer Herkunft und Gegenständen des täglichen Bedarfs.

Dabei geht es immer darum, die Sicherheit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu überwachen. Die Mitarbeitenden prüfen, ob beispielsweise grundlegende Hygieneregeln bei der Produktion oder Zubereitung von Speisen befolgt werden oder ob Zusatzstoffe (z.B. Allergene) in Speisen und Getränken auf Speisekarten etc. ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Dazu sind sie u.a. in Gaststätten, Bistros, Lebensmittelbetrieben, Supermärkten, im Einzelhandel in Drogerien oder auf Wochenmärkten zur Beratung und Kontrolle unterwegs. 

Wieso ist diese Aufgabe so wichtig?
Werden beispielsweise die Anforderungen an die Basishygiene bei Lebensmitteln nicht eingehalten, können diese nachteilig beeinflusst werden. Keim- oder schadstoffbelastete Lebensmittel können gesundheitsschädlich sein und krankmachen. Auch Dinge des täglichen Gebrauchs können gesundheitsschädlich sein.

Dazu erläutert die Fachgebietsleiterin Ana Greta Coordes: „Jede Bürgerin und jeder Bürger möchte sich die Zahnbürste in den Mund stecken können, ohne Angst vor einer nachteiligen Beeinflussung der eigenen Gesundheit haben zu müssen. Genau dies und vieles mehr gewährleistet das Aufgabengebiet des Verbraucherschutzes. Um zu gewährleisten, dass unter anderem die im Verkauf befindlichen Lebensmittel nicht gesundheitsschädlich sind, nehmen die Mitarbeitenden der Lebensmittelüberwachung auch regelmäßig Proben, die dann von einem Labor z.B. auf Keime und Schadstoffe untersucht werden. Ergibt eine Laboruntersuchung, dass beispielsweise ein Lebensmittel den geforderten Standard nicht erfüllt, sind z.B. Schimmelpilze gefunden worden, kommt es zu einem Rückruf des Lebensmittels im Umfang der beprobten Charge“.     


Welche Aufgaben hat der Bereich Veterinärwesen?

Aufgaben des Bereiches Veterinärwesen sind u. a. Angelegenheiten des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte.

Der Tierschutz dient dabei dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere (Haus- und Nutztiere) sowie der Verhütung von Leiden. Dabei dient er auch der Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Es geht dabei um die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes (Öffnet in einem neuen Tab) sowie weiterer Gesetze und Verordnungen zu Angelegenheiten des Tierschutzes (z.B. die Größe und Beschaffenheit eines Kuhstalls).

Die Angelegenheiten der Tierseuchenbekämpfung dienen der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten der Tiere (Zoonosen) sowie dem Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigung durch Tierkrankheiten (beispielsweise die Verbreitung von Tollwut und ggf. Übertragung auf den Menschen).

Die Tierkörperbeseitigung dient der Überwachung der Beseitigung von Tierkörpern (wie der Titel schon sagt), Tierkörperteilen sowie tierischen Erzeugnissen, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern.

Ebenfalls in die Zuständigkeit des Fachgebietes Einhaltung fällt die Überwachung der Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zum Halten von Hunden (Öffnet in einem neuen Tab). Dieses Gesetz regelt die Pflichten aller Hundehalter/innen in Niedersachsen gleichermaßen.

Kontakt

Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Hauptstelle Salzgitter-Bad
Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Angelegenheiten des Verbraucherschutzes
Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Angelegenheiten des Veterinärwesens
Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Außenstelle Salzgitter-Lebenstedt
Frau Ana Coordes
Fachgebietsleiterin

Dienstleistungen

  • Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung
  • Antrag auf Zulassung von Straßentransportmitteln für Beförderungen von Tieren
  • Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken
  • Antrag auf Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen 
  • Antrag auf Beihilfen für Tierverluste aufgrund von Tierseuchen 
  • Verpflichtung der Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten
  • Antrag auf Entschädigung von Tierverlusten und Übernahme von Tötungskosten nach Tierseuchenausbrüchen
  • Antrag auf Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen 
  • Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge 
  • Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere
  • Erteilung der Erlaubnis für gewerbliche Tierhaltung 
  • Erteilung der Erlaubnis für gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren
  • Erteilung der Erlaubnis für gewerbsmäßige Hundehaltung
  • Erteilung der Erlaubnis für die Haltung gefährlicher Hunde
  • Hausschlachtung
  • Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen
  • Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
  • Antrag auf Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren 
  • Anmeldung einer Veranstaltung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse 
  • Verbringen, Einführen, Vermittlung von Tieren, die ins Inland verbracht/eingeführt wurden gegen ein Entgelt
  • Veterinärangelegenheiten
  • Benennung von weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes
  • Wildmarken und vorgefertigte Formulare für die Untersuchung von Wildschweinen und Dachsen auf Trichinen und die Rückverfolgbarkeit von erlegtem Wild
  • Antrag auf Zulassung einer Anlage oder eines Betriebes für tierische Nebenprodukte 
  • Antrag auf Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten
  • Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen

Nähere Informationen zu unseren Dienstleistungen erhalten Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).

Erläuterungen und Hinweise