Vom 04.03.2021 bis 19.03.2021 ist der Plan unter folgender Internet-Adresse veröffentlicht:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planung während dieses Zeitraums nach vorheriger Terminvereinbarung auch im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt, einzusehen.
Ziel der Änderungsplanung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes, in dem durch Beschränkung des Lärmemissionsverhaltens der Betriebe und durch den Ausschluss von störenden Betrieben und Anlagen – insbesondere Vergnügungsstätten - der Schutzanspruch für die angrenzenden Wohngebiete sichergestellt und für die bestehenden Betriebe eine rechtsgültige Grundlage für Neu- oder Umnutzungen geschaffen wird.
Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage ist das Plangebiet grundsätzlich für die Ansiedlung von Einzelhandel geeignet. Zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche (vor allem der Innenstadt Lebenstedts) ist eine Steuerung des Einzelhandels entsprechend der Zielsetzung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts für die Stadt Salzgitter erforderlich. Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente (z. B. Bekleidung, Lebensmittel) sollen ausgeschlossen werden.
Telefonische Auskünfte zur Planung sind unter 05341 / 839-3526, -4062, -3533 oder -3520 zu folgenden Zeiten erhältlich:
• Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
• Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr