Der stellvertretende Kommandeur des Bataillons, Oberstleutnant Tony Kynast teilt mit, dass es während der Übung dazu kommen kann, dass die Soldatinnen und Soldaten sowohl Privatgelände von Anwohnerinnen und Anwohnern, als auch Firmengelände begehen werden. Die Soldatinnen und Soldaten, so der Oberstleutnant, sind angewiesen sich vor Betreten bei den Eigentümerinnen und Eigentümern anzumelden und vorzustellen.
Es handelt sich bei der Übung, laut Kynast, um eine Erkundung von zivilen logistischen Einrichtungen in Gewerbegebieten oder Abstellflächen in landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Erkundung, so der Oberstleutnant, diene nur der Ausbildung und Beübung seines Führungspersonals und ziehe keinerlei Verlegung von Personal oder Material in das Stadtgebiet nach sich.
Weitere Informationen über das Logistikbataillon 171 sind auf der Internetseite des Logistikbataillons https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/organisation/logistikkommando-der-bundeswehr/logistikbataillon-171 (Öffnet in einem neuen Tab) erhältlich.