Die Stadt Salzgitter weist daraufhin, dass diese eine erhebliche Gefahr für Passanten darstellen können. Gleiches gilt für Schneebretter, die von Dächern zu rutschen drohen.
Sobald das für die kommende Woche angekündigte Tauwetter einsetzt, wird die Entstehung von Eiszapfen und Dachlawinen noch weiter verstärkt. Die Stadtverwaltung fordert deshalb die Hauseigentümer/innen auf, diesen Gefahren zu begegnen.
Grundsätzlich haftet die Eigentümerin/der Eigentümer des betreffenden Gebäudes für Personen- und Sachschäden, die durch herabfallende Eiszapfen oder Schneebretter verursacht werden.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sind die Eigentümer/innen verpflichtet, Eiszapfen und Schneebretter an ihren Gebäuden zu entfernen, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Falls die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer oder eine durch sie/ihn beauftragte Firma sie nicht beseitigen können, muss der Gefahrenbereich unverzüglich fachgerecht abgesperrt werden.
Die Feuerwehr Salzgitter leistet erst Unterstützung und Hilfe, wenn der/die Gebäudeeigentümer/in diese Maßnahmen nicht umsetzen kann oder keinen privaten Dienstleister findet. Der Feuerwehreinsatz ist für den/die Eigentümer/in kostenpflichtig.