Die Bestellung ist vorbehaltlich des Erreichens der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet.
Der Kehrbezirk SZ-10710 umfasst diverse Straßenzüge im Bereich des Stadtteils Salzgitter-Watenstedt, die Stadtteile Salzgitter-Thiede und Salzgitter-Drütte, die Werke der Unternehmen VW (Salzgitter-Beddingen) und MAN (Salzgitter-Watenstedt) sowie den Ortsteil Fümmelse der Stadt Wolfenbüttel.
Darüber hinaus sind im Rahmen einer kommissarischen Verwaltung nach § 10 III SchfHwG dem Kehrbezirk temporär bis einschließlich 13.04.2028 aktuell weitere diverse Straßenzüge im Stadtteil Salzgitter-Bad (u.a. Tal- und Bismarcksiedlung) sowie der Ortsteil Salzgitter-Beinum zugewiesen.
- Die Bewerberin / der Bewerber muss die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
- gesundheitlich zur Wahrnehmung der Aufgaben im Schornsteinfegerhandwerk geeignet sein und dieses schriftlich erklären,
- über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen,
- über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und
- die für die Aufgabenerfüllung erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen.
Lesen Sie auch hier:
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 11.05.2026 (Eingang Behörde) an die Stadt Salzgitter, Fachdienst Sicherheit, Recht und Ordnung, Postfach 10 06 80, 38226 Salzgitter.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Zur Auswahlentscheidung wird die vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr herausgegebenen Bewertungsmatrix in modifizierter Form zur Unterstützung herangezogen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Herr Bonse, Telefon: 0 53 41 / 839 – 3308, E-Mail: frank.bonsestadt.salzgitterde zur Verfügung.