Beschreibung
Beschreibung
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Bei größeren oder komplexen Vorhaben kann es sinnvoll sein, einzelne Teile einer genehmigungspflichtigen Anlagenänderung bereits umzusetzen, bevor über den gesamten Antrag entschieden wurde. Dafür können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Mit der Teilbaugenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis, bestimmte, in sich abgeschlossene Maßnahmen Ihrer geplanten Anlagenänderung vorzeitig durchzuführen.
Die Entscheidung über die vollständige Änderung der baulichen Anlage bleibt davon unberührt. Für das gesamte Vorhaben ist weiterhin eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich.