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Salzgitter

Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

Wenn Sie mit einer genehmigungspflichtigen Änderung Ihrer Anlage bereits vorab beginnen möchten, können Sie dafür eine Teilgenehmigung beantragen.

Beschreibung

Beschreibung

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung.  

Bei größeren oder komplexen Vorhaben kann es sinnvoll sein, einzelne Teile einer genehmigungspflichtigen Anlagenänderung bereits umzusetzen, bevor über den gesamten Antrag entschieden wurde. Dafür können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen. 

Mit der Teilbaugenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis, bestimmte, in sich abgeschlossene Maßnahmen Ihrer geplanten Anlagenänderung vorzeitig durchzuführen. 

Die Entscheidung über die vollständige Änderung der baulichen Anlage bleibt davon unberührt. Für das gesamte Vorhaben ist weiterhin eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich. 

Erläuterungen und Hinweise