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Salzgitter

Anzeige der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, die im Wald anfallen Entgegennahme

Für das Verbrennen von Grünschnitt brauchen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Beschreibung

Das offene Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist zum Zweck der Beseitigung außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen wie folgt zugelassen:

  1. Zulassung im Einzelfall auf Antrag bei der zuständigen Stelle oder
  2. allgemeine Zulassung nach einer Anzeige für pflanzliche Abfälle oder Pflanzenteilen mit Schadorganismen bei der zuständigen Stelle

Erläuterungen und Hinweise