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Salzgitter

Wohnungsbau Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum

* Förderung des selbst genutzten Wohneigentums Beantragung
* Bundesländer können die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum fördern
* Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch
* bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum
* Bau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum,
* Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung
* Erwerb bestehenden Wohnraums
* gefördert werden Haushalte, deren Einkommen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet
* Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde
* zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer
* Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde der jeweiligen Bundesländer (Landesbehörden, Landesförderbanken)

Beschreibung

Beschreibung

Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert werden

  • der Neubau,
  • der Erwerb,
  • die Modernisierung
  • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

für

  • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

oder

  • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

Erläuterungen und Hinweise