Welche Hilfen gibt es?
Die Hilfen werden als ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen erbracht. Es handelt sich dabei insbesondere um:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, z. B. Früherkennung und Frühförderung für Kinder
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten, Leistungen bei anderen Leistungsanbietern, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitsgebern
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung, z. B. Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe, z. B. Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen
Abhängig von der Art der Hilfe ist das eigene Einkommen und Vermögen als Eigenleistung einzusetzen.
Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Hilfebedürftigkeit zu stellen, da ansonsten erst ab dem Tag des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger die Hilfe gewährt wird. Zur Fristwahrung genügt es in der Regel, entweder telefonisch den Antrag zu stellen bzw. mit formlosem Antrag. Ein entsprechender Formantrag kann dann nachgereicht werden.