Inhalt anspringen

Salzgitter

OB Frank Klingebiel zum St.-Elisabeth-Krankenhaus:

Krankenhausbetrieb läuft trotz Eigeninsolvenz weiter; Fortführungsplan wird von Geschäftsführung und Sachwalter erarbeitet!

Nach Gesprächen von Oberbürgermeister Frank Klingebiel am 24. Februar  und 9. März  mit dem Geschäftsführer der St.-Elisabeth-Krankenhauses gGmbH sowie am vergangenen Freitag, 13. März, mit dem niedersächsischen Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi stellt sich die Sach- und Rechtslage beim St.-Elisabeth-Krankenhaus wie folgt dar:

Aktuelle Situation und Insolvenzverfahren

Träger und Eigentümer der katholischen St.-Elisabeth-Krankenhauses gGmbH sind die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH als Hauptgesellschafterin mit Sitz in Berlin und die Vinzenz Bernward Stiftungen als Minderheitsgesellschafter mit Sitz in Hildesheim.

Der Geschäftsführer der katholischen St.-Elisabeth-Krankenhauses gGmbH hat beim Amtsgericht Braunschweig als zuständigem Insolvenzgericht Eigeninsolvenz beantragt. Hintergrund ist ein Defizit, das durch den laufenden Krankenhausbetrieb entstanden ist und von den Trägern und Eigentümern nicht mehr ausgeglichen wurde. Dadurch drohte eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der katholischen St.-Elisabeth-Krankenhauses gGmbH. 

Das Amtsgericht Braunschweig hat daraufhin vor zwei Wochen das Eigeninsolvenzverfahren eröffnet. Der Geschäftsführer des St.-Elisabeth-Krankenhauses bleibt für die Dauer des Verfahrens im Amt, wird jedoch von einem gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht. Dieser prüft die wirtschaftliche Situation, wahrt die Interessen der Gläubiger und unterstützt die geplante Sanierung. Zusätzlich wurde ein Gläubigerausschuss eingerichtet.

Die medizinische Versorgung ist dabei weiterhin sichergestellt. Der Krankenhausbetrieb läuft auch während des Eigeninsolvenzverfahrens ohne Einschränkungen im bestehenden Krankenhausgebäude (Altbau) weiter.

Für die Mitarbeitenden bedeutet das Insolvenzverfahren Folgendes: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt auf Antrag der katholischen St.-Elisabeth-Krankenhauses gGmbH den Beschäftigten Insolvenzgeld. Dieses dient als Lohnersatzleistung und wird für bis zu drei Monaten gewährt.

OB Klingebiel betont lokale Verantwortung und fordert Fertigstellung des Neubaus

Die Geschäftsführung und der Sachwalter verfolgen weiterhin das Ziel, den Krankenhausneubau, der bereits zu etwa 95 Prozent fertiggestellt ist, schnellstmöglich vollständig fertigzustellen und anschließend in Betrieb zu nehmen. 

Oberbürgermeister Frank Klingebiel macht deutlich: „Dies entspricht auch meiner Forderung, die ich mit Blick auf die Landesförderung in Höhe von rd. 35 Mio. € für den Krankenhausneubau unmissverständlich erhoben habe. Hier steht der katholische Träger und Eigentümer aus meiner Sicht in der Verpflichtung seinen Beschäftigten, unseren Bürgerinnen und Bürgern, dem Land Niedersachsen als Fördergeber und der Stadt Salzgitter gegenüber, die den Antrag auf Landesförderung immer positiv unterstützt hat.“

Land Niedersachsen und Stadt Salzgitter erwarten schnelle und nachhaltige Lösung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bürgerinnen und Bürger

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi und Oberbürgermeister Frank Klingebiel haben in ihrem Gespräch, an dem auch die Landtagsabgeordneten Marcus Bosse und Stefan Klein teilgenommen haben, vereinbart,  die Träger und Eigentümer der katholischen St.-Elisabeth-Krankenhauses gGmbH noch im April 2026 zu einem Krisengespräch einzuladen. In diesem Gespräch soll geklärt werden, welche weiteren Schritte geplant sind. Gleichzeitig soll deutlich gemacht werden, dass das Land Niedersachsen und die Stadt Salzgitter erwarten, dass die Eigeninsolvenz so schnell wie möglich beendet wird. 
Ziel muss es sein, den Krankenhausbetrieb zunächst im bestehenden Gebäude und nach Umzug auch im Neubau dauerhaft fortzuführen und somit den Krankenhausstandort nachhaltig zu sichern.
Der Förderbescheid des Landes Niedersachsen ist an den Versorgungsauftrag „Krankenhaus“ gebunden. Sollte das Krankenhaus im Rahmen des Eigeninsolvenzverfahrens oder durch Entscheidung des Gläubigerausschusses an einen anderen Krankhausträger verkauft werden, müsste auch dieser den Versorgungsauftrag sowie die Vorgaben aus dem Förderbescheid weiterhin erfüllen. 
Der Rat der Stadt Salzgitter wird sich in seiner öffentlichen Sitzung am 15. April 2026 mit der Situation des St.-Elisabeth-Krankenhauses befassen und über den folgenden Resolutionsentwurf entscheiden (siehe Download).

Download:

Weitere Informationen:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter