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Salzgitter

Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen

* Pfandleihgewerbe Erlaubnis
* Pfandleiher und Pfandvermittler benötigen eine Erlaubnis
* Voraussetzungen: persönliche Zuverlässigkeit und Nachweis der für den Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel und Sicherheiten
* zuständig: die für den Ort des Betriebs zuständige Behörde

Beschreibung

Beschreibung

Der/Die Pfandleiher/in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.

Der/Die Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.

Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

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