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Salzgitter

Der „Salzgitter-Pass“

Im Jahr 2017 hatte der Rat der Stadt Salzgitter die Einführung eines „Salzgitter-Passes“ ab 2018 beschlossen.

Mit dem "Salzgitter-Pass" erhalten die Leistungsberechtigten Vergünstigungen. (Foto: Stadt Salzgitter)

Den Pass bekommen seither jedes Jahr alle Empfängerinnen und Empfänger von 

  • Sozialhilfeleistungen (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe)
  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende 
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

die zum Stichtag 1. Oktober im Leistungsbezug standen, automatisch zum Ende eines jeden Jahres per Post zugesandt. Bei Familienverbänden erhält jedes im Leistungsbezug stehende Familienmitglied einen eigenen Pass. 

Wem erst nach dem Stichtag eine dieser Leistungen zugesprochen wurde, kann seinen Salzgitter-Pass nachträglich im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt beantragen.

Die SZ-Pässe haben  eine Gültigkeit von maximal 1 Jahr und werden in den Folgejahren bei fortbestehendem Leistungsbezug rechtzeitig wiederum per Post übersandt.

Details rund um den „Salzgitter-Pass“ gibt es auch unter der „Salzgitter Pass-Hotline“ im Fachdienst Soziales und Senioren der Stadt Salzgitter.


Zum Antragsverfahren bei nichtautomatisiertem Versand:

  • Wer seine Leistungen vom Fachdienst Soziales und Senioren der Stadt Salzgitter bezieht, kann den Antrag bei seinem Sachbearbeiter/seiner Sachbearbeiterin stellen. Der SZ-Pass wird sofort bei der Antragstellung ausgehändigt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
  • Wer seine Leistungen vom Jobcenter Salzgitter bezieht, kann im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt im Zimmer 301 einen Antrag stellen. Bei der Antragstellung muss der aktuelle Leistungsbescheid des Jobcenters vorgelegt werden. Anträge können auch auf dem üblichen Postweg eingereicht werden. 

Die Ausstellung der SZ-Pässe erfolgt ausschließlich durch die Stadt Salzgitter. Bei Ende des Leistungsbezuges muss der Salzgitter-Pass zurückgegeben werden.

Mit dem Pass können derzeit Vergünstigungen bei elf Institutionen, Einrichtungen etc. in Anspruch genommen werden. 

Die Stadt Salzgitter sucht weitere Einrichtungen/Institutionen, die Vergünstigungen anbieten.


Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen, die den Lebensunterhalt sicherstellen, sind darüber hinaus berechtigt, unter Vorlage des SZ-Passes einen Berechtigungsausweis für das Mobilticket der Stadt Salzgitter zu erhalten.

Zur Inanspruchnahme der Vergünstigungen muss mit dem „Salzgitter-Pass“ ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. 

Der Antrag für den Salzgitter-Pass

Weitere Informationen zum Salzgitter-Pass:

Salzgitter-Pass-Hotline

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Bildnachweise

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