Aufteilung der Akzeptanzabgabe
Ziel des NWindPVBetG ist es, die Akzeptanz der Bevölkerung für Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen zu erhalten und zu steigern.
Der Rat der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2025 die Richtlinie über die Aufteilung der Akzeptanzabgabe nach § 4 NWindPVBetG und der Zuwendungen nach § 6 EEG einstimmig beschlossen. Zuvor wurde es in allen Ortsräten sowie im Umwelt- und Klimaschutzausschuss und Verwaltungsausschuss beraten (siehe Beschlussvorlage 3928/18).