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Salzgitter

Atommüll: Protest gegen die Bundesregierung

Der Rat und der Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter protestieren nachdrücklich gegen die Pläne der Bundesregierung, die Einlagerungsmengen in Schacht Konrad zu erhöhen.

Bundesumweltministerium in Berlin.

Am Mittwoch, 26. November, wurde deshalb von allen Fraktionen und Oberbürgermeister Frank Klingebiel in der Ratssitzung eine entsprechende Resolution einstimmig beschlossen.

Die Atommüll-Verantwortlichen in Berlin werden aufgefordert, Schacht Konrad in das Endlagersuchverfahren einzubeziehen sowie eine ganzheitliche Neubewertung nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik vorzunehmen. Desweiteren wird gefordert, nicht zu versuchen, das Konrad-Projekt auszuweiten ohne das Endlagersuchverfahren einzubeziehen und eine Neubewertung vorzunehmen. Außerdem, so Klingebiel und der Rat, soll es keine Änderungen der Betriebserlaubnis, sondern einen Stopp der Konradvorbereitungen geben.

Denn nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik scheide Schacht Konrad von vornherein als Lagerstätte für Atommüll aus, da Konrad (ein ehemaliges Gewinnungsbergwerk) in einer wasserführenden Schicht liege und nicht-rückholbar konzipiert sei.

Zudem solle die Niedersächsische Landesregierung die Forderungen an die Bundesregierung unterstützen und die im rot-grünen Koalitionsvertrag festgeschriebene Neubewertung des Endlagers Konrad gegenüber der Bundesregierung einfordern.

Rat der Stadt Salzgitter.

Der Rat der Stadt Salzgitter sieht sich angesichts der fehlenden Transparenz um die Atommüllmengen und der damit verbundenen Frage, wo sie entsorgt werden sollen, in seiner seit Jahren vertretenen Meinung bestätigt, dass Salzgitter von der Bundesregierung als einzige Lösungsoption für das Endlagerproblem herangezogen wird und sie den Mut und die notwendige Konsequenz für ein ganzheitliches Lösungsszenario nicht erkennen lässt.

Schon heute ist im Entsorgungsnachweis die Möglichkeit angelegt, das Problem der zusätzlich einzulagernden Kapazitäten erst nach Inbetriebnahme Schacht Konrads anzugehen, um ein neues Planfeststellungsverfahren für Schacht Konrad zu verhindern. Dahinter steht die Auffassung, durch Verlagerung der Zuständigkeiten zum Bundesamt für kerntechnische Entsorgung eine Kapazitätserweiterung in eigener Zuständigkeit regeln zu können.

Eine solche Vorgehensweise offenbart die Furcht, bei einer Neubewertung Konrad als Endlager aufgeben zu müssen und aufgrund jahrzehntelanger Versäumnisse in der Atommüllentsorgungspolitik mit leeren Händen da zustehen. Sie rechtfertigt aber auch die Sorgen der Bevölkerung, dass hier aus taktischen Gründen die Planungen nicht vorab auf den Tisch kommen, um zu verhindern, dass sie in einem neuen Planfeststellungsverfahren einer Prüfung unterzogen werden.

Hintergrund:

Die gültige Genehmigung des Niedersächsischen Umweltministeriums für die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktivem Atommüll in Schacht Konrad ist bereits aus dem Jahr 2002 und umfasst 303.000 Kubikmeter. 

Im Nationalen Entsorgungsprogramm des Bundes vom 11. September ist vorgesehen, nach Inbetriebnahme Schacht Konrads eine Erweiterung der Einlagerungsvolumina von genehmigten 303.000 auf rund 600.000 Kubikmeter zu prüfen, um rückgeholte Abfälle aus der Asse II und abgereichertes Uran aus der Urananreicherung in Konrad endlagern zu können.

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