Die Beschwerde, die sich gegen den atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des ehemaligen Erzbergwerks Konrad als Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle richtet, wurde vom BVG nicht zur Entscheidung angenommen. Die Stadt sei nach dem Grundgesetz nicht beschwerdefähig.
Das Argument der Beschwerdefähigkeit sei, so Dworog, selbstverständlich schon vor dem Weg nach Karlsruhe geprüft worden. Die Stadt sei gespannt gewesen wie das BVG verfassungsrechtlich die Einmaligkeit des Falles in seine Betrachtungen einbeziehen würde. Schließlich erfülle Salzgitter in Zukunft mit Schacht Konrad als einzige Stadt in Deutschland eine nationale Aufgabe.
Nach den Worten Dworogs habe Salzgitter nunmehr alle rechtlichen Möglichkeiten versucht, um die Errichtung und den Betrieb von Schacht Konrad zu verhindern. Rat und Verwaltung seien sich schon zu Beginn des Prozessweges und letztlich der Beschwerde beim BVG der Unsicherheiten über den Ausgang des Verfahrens bewusst gewesen. Im Interesse der Bevölkerung und der Zukunft des Wirtschaftsstandortes Salzgitters hätten jedoch alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Dies habe der klaren Beschlusslage des Rates der Stadt entsprochen.
Nunmehr gelte es sich auf die Zukunft zu konzentrieren. Dafür erwarte Salzgitter eine breite politische Unterstützung und Rückendeckung, wenn es darum gehe die Standortnachteile durch den Betrieb von Schacht Konrad und die damit verbundenen Imageverluste für die Stadt zu kompensieren.