Beschreibung
Beschreibung
Die Erlaubnis zum grenzüberschreitend Verbringen von Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz wird von der zuständigen Stelle erteilt.
Die zuständige Stelle kann die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen, wenn die zuständige Stelle des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat, also von dieser eine Einfuhrerlaubnis erteilt wurde.
Details
Dokumente
- Waffenhandelserlaubnis oder Waffenherstellungserlaubnis
- Nachweis des sicheren Transportes (vgl. Nr. 31.2 i.V.m. 29.3 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV))
- Die antragstellende Person hat folgende Angaben zu machen:
- Name und Anschrift der Firma,
- Telefon- oder Telefaxnummer,
- Vor- und Familiennamen,
- Geburtsort und -datum der Inhaberin/des Inhabers der Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)
- Empfängermitgliedstaat
- Art der Waffen und Munition
Bei dem Transport der Schusswaffen oder der Munition innerhalb der Europäischen Union zu einer Waffenhändlerin/zu einem Waffenhändler in einen anderen Mitgliedstaat durch einen oder im Auftrag einer Inhaberin/eines Inhabers der Erlaubnis nach § 31 Abs. 2 WaffG kann an Stelle des Erlaubnisscheins nach Absatz 1 eine Erklärung mitgeführt werden, die auf diesen Erlaubnisschein verweist. Die Erklärung muss auf dem hierfür vorgesehenen amtlichen Vordruck erfolgen und folgende Angaben enthalten:
- die Bezeichnung des Versender- und des Empfängermitgliedstaates, der Durchgangsländer, der Beförderungsart und des Beförderers
- über die Versender/den Versender, die Erklärungspflichtige/den Erklärungspflichtigen und die Empfängerin/den Empfänger:
- Name und Anschrift der Firma, Telefon- oder Telefaxnummer
- über die Erlaubnis nach § 31 Abs. 2 WaffG:
- Ausstellungsdatum und -nummer, ausstellende Behörde und Geltungsdauer
- über die vorherige Zustimmung des anderen Mitgliedstaates oder die Freistellung von der vorherigen Zustimmung:
- Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde, Angabe der Waffen; ein Doppel der vorherigen Zustimmung oder der Freistellung ist der Erklärung beizufügen
- über die Waffen:
- bei Schusswaffen: Anzahl und Art der Waffen, Kategorie nach der Anlage 1 Abschnitt 3 WaffG, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Modellbezeichnung, Kaliber, Herstellungsnummer und gegebenenfalls C.I.P.-Beschusszeichen
- bei sonstigen Waffen: Anzahl und Art der Waffen
- über die Munition:
- Anzahl und Art der Munition, Kategorie nach der Richtlinie (EWG) Nr. 93/15 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (ABl. EG Nr. L 121 S. 20), Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Kaliber und gegebenenfalls C.I.P.-Munitionsprüfzeichen;
- über die Lieferanschrift:
- genaue Angabe des Ortes, an den die Waffen oder die Munition versandt oder transportiert werden.
- § 21 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 31 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 1 Waffengesetz (WaffG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Richtlinie (EWG) Nr. 93/15 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon |
---|---|
Waffen- und Jagdbehörde | 05341 8393241 |
Links und Downloads
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses (interaktives PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats (interaktives PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen (interaktives PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)