Zu den aktuellen städtebaulichen Erneuerungsgebieten gehören die Ost- und Westsiedlung in Salzgitter-Bad, das Seeviertel in Lebenstedt und Steterburg in Salzgitter-Thiede. Neu aufgenommen wurde der Bereich Kampstraße in Lebenstedt. Darüber hinaus gibt es das Sanierungsgebiet „Swindonstraße".
Manche Quartiere entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und weisen einen städtebaulichen Erneuerungsbedarf auf. Typische Handlungsfelder für diese Gebiete sind:
Wohnen und Wohnumfeld, öffentlicher Raum
Zusammenleben und soziale Integration
Schule und Bildung
Umweltschutz, Umwelt-verträglichkeit und Verkehr
Gesundheitsförderung
Stadtteilkultur und Sport
Lokale Ökonomie
Sicherheit und
Image und Öffentlichkeitsarbeit
Um diese städtebaulichen Verbesserungen zu erreichen, stehen der Stadtplanung durch das Baugesetzbuch verschiedene Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung. Derzeit werden in Salzgitter verschiedene Förderprogramme eingesetzt.
So werden seit 2005 in der Ost- und Westsiedlung und seit 2016 in Steterburg das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ umgesetzt. Im Seeviertel ist seit 2008 das Förderprogramm „Stadtumbau“ die Basis der Stadterneuerung.
Neu aufgenommen wurde der Bereich Kampstraße in Lebenstedt.
Das Ziel aller Programme sind die städtebauliche Erneuerung und die Aufwertung des öffentlichen Raums. Weiterhin sollen Verkehrsräume optimiert und das Image der Quartiere verbessert werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen sich stärker mit ihrer Umgebung identifizieren.
2020 wurde die Struktur der Städtebauförderung grundlegend erneuert. Das bisherige Programm „Soziale Stadt“ wird im neuen Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ fortgeführt und entwickelt. Die Programmziele bestehen weiterhin darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken.
Die Finanzmittel werden investiv und investitionsbegleitend in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Nähere Information gibt es auf den Internetseiten zur Städtebauförderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Förderprogramm Stadtumbau - Wachstum und nachhaltige Erneuerung
2019 ist das Programm Stadtumbau ausgelaufen, das Nachfolgeprogramm lautet „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.
Wichtige Fördergegenstände dieses neuen Programms sind die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen sowie die Brachenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus.
Die neue Richtlinie der Stadt Salzgitter zur Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Als wichtiger Bestandteil aller sich derzeit im Stadtgebiet in der Umsetzung befindenden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen fördert die Stadt Salzgitter im Rahmen der jährlich verfügbaren Städtebauförderungsmittel und der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit durch Gewährung eines Zuschusses auch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB an privaten Gebäuden und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Das Ziel: eine entscheidende stadtgestalterische Verbesserung des jeweiligen Quartiers im Erscheinungsbild der Bausubstanz sowie des Wohnumfeldes und somit eine Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung des Wohnquartiers zu erzielen. Die aktive Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner am Stadterneuerungsprozess wirkt zudem identitätsstiftend und stärkt das Bewusstsein für das Quartier. Die Förderung entsprechender Maßnahmen erfolgt somit sowohl im Interesse der Stadt Salzgitter als auch der Bürgerinnen und Bürger.
Die konkreten Förderungsmodalitäten sind der vom Rat der Stadt Salzgitter beschlossenen „Richtlinie der Stadt Salzgitter zur Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes innerhalb der Sanierungsgebiete der Stadt Salzgitter“ zu entnehmen.
Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Grundstück innerhalb des jeweiligen Sanierungsgebietes liegt, das Grundstück bzw. das Gebäude städtebauliche Missstände/Mängel aufweist, mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und die Finanzierung nicht durch eigene Mittel und/oder andere Fremd- bzw. Fördermittel (Zuschüsse oder Kredite bspw. der KfW-Bank) gefördert oder finanziert werden kann.
Die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wird innerhalb von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern durchgeführt.
Für eine entsprechende Beratung steht Interessierten das Referat Stadtumbau und Soziale Stadt der Stadt Salzgitter gern zur Verfügung.
Förderprogramm für benachteiligte Quartiere in Salzgitter:
Der Rat der Stadt Salzgitter hat eine neue Richtlinie beschlossen, mit der Projekte und Maßnahmen gefördert werden. Damit sollen das bürgerschaftliche Engagement und die Gemeinschaft gestärkt werden. Darüber hinaus sollen benachteiligte Quartiere städtebaulich aufgewertet werden. Ein formloser Antrag kann gestellt werden.
Warum gibt es ein neues Förderprogramm?:
In den 31 Stadtteilen Salzgitters gibt es viele Quartiere mit sozial schwachen Gruppen unterschiedlicher Herkunft. Soziale Benachteiligungen entstehen aufgrund von schlechter Wohnqualität, einem vernachlässigtem Wohnumfeld sowie unzureichender Infrastruktur. Darüber hinaus können sich fehlende Erwerbstätigkeit und/oder geringe Einkommenssituationen der dort lebenden Bürgerinnen und Bürgern negativ auswirken.
Für diese benachteiligten Bereiche/Quartiere in allen Stadtteilen Salzgitters gibt es mit der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen mit erhöhtem Handlungsbedarf“ ein neues Förderprogramm, für das sich Interessierte mit einem Projekt/einer Maßnahme bewerben können (siehe unten).
Was für Projekte oder Maßnahmen werden gefördert?:
Es werden einzelne Maßnahmen und Projekte gefördert, die eines der folgenden Ziele haben:
Das Zusammenleben und das bürgerschaftliche Engagement fördern
Die Identifikation mit dem Quartier fördern
Das Stadtbild aufwerten
Die Aufenthaltsqualität verbessern
Den Stadtteil/das Quartier beleben
Das Image des Quartiers stärken
Die Integration fördern
Das Miteinander im Quartier/Stadtteil fördern
Soziale Benachteiligung vermeiden
Darüber hinaus sollten die Projekte sinnvoll und wirtschaftlich sein.
Eine Förderung kann insbesondere bewilligt werden für:
Maßnahmen als Sachinvestitionen wie zum Beispiel die Anschaffung und das Aufstellen von Abfallbehältern, Fahrradständern, Spielgeräten oder Beschilderungen. Maßnahmen, die keine Sachinvestitionen sind, sondern sozialintegrative Maßnahmen, interkulturelle Maßnahmen wie beispielsweise Freizeitangebote, Kreativkurse, Stadtteilfeste etc.
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Bürgerinnen und Bürger und/oder Vereine/Institutionen können einen formlosen Antrag stellen (mit einer ausführlichen Maßnahmenbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungsplan).
Dieser formlose Antrag muss beim Referat für Stadtumbau und Soziale Stadt gestellt werden (Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter, mail: stadtumbaustadt.salzgitterde
Wer Fragen hat, kann sich ebenfalls informieren unter der Telefonnummer 839-3386 montags von 10 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Eine andere Terminvereinbarung ist per E-Mail ebenfalls möglich.
Weitere Informationen rund um das Förderprogramm:
Die Stadt Salzgitter fördert im Rahmen der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel in ihren Stadtteilen, vorrangig in sozioökonomisch benachteiligten Quartieren auf Antrag, Maßnahmen zur Vermeidung sozialer Brennpunkte sowie für Strukturverbesserungen und städtebauliche Aufwertung, für die Sicherung des sozialen Zusammenhalts und zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe.
Das Ziel der Förderung: Mit einzelnen Maßnahmen einen Beitrag zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu leisten und zur Verbesserung der Lebensqualität beizutragen.
Die Stadt Salzgitter fördert in allen Stadtteilen Maßnahmen, die positiv für die Gemeinschaft sind.
Wichtig: Projekte und Maßnahmen, die bereits über etablierte Förderprogramme wie beispielsweise dem Verfügungsfonds gefördert wurden, können nicht ein zweites Mal über die neue Richtlinie gefördert werden.
Die Antragsstellung erfolgt formlos beim Referat für Stadtumbau und soziale Stadt und muss eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis die im Haushalt veranschlagten Mittel vergeben sind. Die förderrechtliche Prüfung des Antrages erfolgt u.a. auf Grund der Sozialstrukturindikatoren. Die Entscheidung über die Art und Höhe der Förderung erfolgen durch die Stadt Salzgitter im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel.
Wer Fragen hat, kann sich ebenfalls informieren unter der Telefonnummer 839-3386 montags von 10 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Eine andere Terminvereinbarung ist per E-Mail ebenfalls möglich.
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen in allen Stadtteilen