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Salzgitter

1. Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026 genehmigt

Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den Nachtrag zum Doppelhaushaushalt 2025/2026 für das Haushaltsjahr 2025/2026 mit Entscheidung vom 10.02.2026 genehmigt. Der Rat der Stadt Salzgitter hatte in der Ratssitzung am 29.10.2025 die erste Nachtragshaushaltssatzung für 2025/2026 beschlossen.

Daten zum Haushalt

Im Rahmen der Überwachung der Steuererträge und der unterjährigen Prognose zur Haushaltsentwicklung wurden zum Teil erhebliche Mehraufwendungen sichtbar, die sich zum Planungszeitpunkt noch nicht abgezeichnet haben. Grundsätzlich kann zwar festgehalten werden, dass die strikte Planung auf Basis der Rechnungsergebnisse richtig war und der gesteckten Rahmen überwiegend eingehalten werden kann.

Allerdings führen nicht planbare Rückzahlungen bei den Gewerbesteuern sowie enorme Steigerungen bei den Soziallasten zu deutlichen Deckungslücken, die aufgrund der strikten Planung auch nicht anderweitig abgefangen werden können.

In erster Linie trifft Salzgitter ein erheblicher Ausfall bei den allgemeinen Deckungsmitteln, insbesondere bei den Gewerbesteuererträgen, die wegen Rückzahlungen und Ausfällen deutlich unter den Zielwerten (-15,2 Mio. €) bleiben. Die übrigen Steuern und ähnlichen Erträge, wie die Grundsteuer und der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, bleiben darüber hinaus um weitere 9,4 Mio. € hinter den Erwartungen zurück. Gleichzeitig steigen die Soziallasten in den Bereichen Soziales und Senioren sowie Kinder, Jugend und Familie um ca. 15 Mio. €. Darüber hinaus sind aufgrund des Halbjahresbescheides der NVK zusätzliche 9,9 Mio. € an Pensionsrückstellungen zu bilden.

Dies können weder die steigenden Landesmittel aus dem Finanzausgleich von 9,8 Mio. € noch die bereits angekündigte Bedarfszuweisung durch das Land i.H.v. 7,5 Mio. €, welche mit dem Nachtrag eingeplant wird, kompensieren.

Schon lange weist Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel, auch in seiner Funktion als Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, auf die dauerhaft strukturelle Unterfinanzierung der Stadt und vieler anderer Kommunen hin. Zum Beispiel bedeutet jeder Kindergarten, der infolge des vom Bund gesetzten Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz eröffnet wird, dass die Stadt Salzgitter im Durchschnitt auf etwa 70 % der neuen Betriebskosten sitzen bleibt, mithin aktuell insgesamt ca. 46,03 Mio. € pro Jahr. Dieses Strukturproblem schlug sich schon im bisher geplanten Defizit nieder, wird nun durch die sich verschlechternde konjunkturelle und soziale Lage aber noch weiter verschärft.

Aufgrund des wachsenden Zahlungsdefizits müssen auch die Höchstbeträge für die Liquiditätskredite auf 350.000 T€ in 2025 und 400.000 T€ in 2026 (§ 4 der Satzung) angepasst werden, um zahlungsfähig zu bleiben. Außerdem muss konsequenter Weise auch der Sockelbetrag für die Liquiditätskredite angepasst werden. Zur Absicherung des Liquiditätskreditportfolios, auf Grundlage des Krediterlasses des MI kann für 50 % des Sockelbetrags eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren abgeschlossen werden, wenn die Unterschreitung im vorgesehenen Zeitraum nicht zu erwarten ist. Dies ermöglicht der Stadt Salzgitter im Liquiditätsbereich aktuell günstige Zinssätze bis zu 10 Jahre zu binden. Daher wird der Sockelbetrag auf 270.000 T€ festgelegt.

Außerdem soll die Erheblichkeitsgrenze für Nachtragshaushalte verhältnismäßig an das Haushaltsvolumen angepasst werden (§6 Nr. 1 der Satzung). Im kommunalen Vergleich erscheinen 3 % der ordentlichen Aufwendungen als verhältnismäßig, also ca. 15,8 Mio. € für 2025 und ca. 15,4 Mio. € für 2026. In der Satzung wird der Prozentsatz und kein absoluter Betrag mehr verankert. Dieses Vorgehen ist bereits abgesprochen und wird von der Genehmigungsbehörde befürwortet.

Der Doppelhaushalt 2025/2026 war hart an den durchschnittlichen IST-Werten der vergangenen Jahre geplant. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Konsolidierung beschlossen und umgesetzt. Eine weitere Konsolidierung ist unter den genannten Bedingungen weder realistisch noch umsetzbar. Es werden daher lediglich die dargestellten Veränderungen in die Planung aufgenommen und die Satzungsbeträge angepasst, um weiterhin zahlungsfähig zu bleiben. Zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen werden nicht beschlossen.

Nach der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 10.02.2026 wird der 1. Nachtragshaushalt 2025/2026 im Amtsblatt vom 04.03.2025 veröffentlicht und liegt im Anschluss vom 05.03.2026 bis 13.03.2026 öffentlich aus. Wirksam wird der Haushalt damit am 14.03.2026.

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  • Stadt Salzgitter